Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sabine Hofmann Fotografin
§ 1 Geltung/ Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin Sabine Hofmann (nachfolgend: Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung
einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich
die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen
getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den
vorliegenden AGB vor.
(2) „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien usw.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der
Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Licht-bildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
(2) Die Fotografin überträgt jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private,nichtkommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes)
der
gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich
nicht gestattet ist.
(3) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
(4) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht
Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
(5) Bei Personenbildnissen versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung (für Werbemaßnahmen der Fotografin),
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird
der Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freistellen.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen der Fotografin, richtet sich jedoch mindestens am
Branchendurchschnitt. Die Vorauswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Archivierung der digitalen Bilddaten
ist nicht Teil des Auftrags. Die Archivierung erfolgt demnach ohne Gewähr.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller
Reisekosten berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter
Foto-CDs/ DVDs oder andere Produkte, die durch die Fotografin in Rechnung gestellt wurden, Eigentum der Fotografin.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der
Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,
entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
(4) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine
Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Sabine Hofmann unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Sabine Hofmann nicht zu verantworten hat, stellt Sabine Hofmann Stornogebühren in Rechnung, weil für den
vorgesehenen Termin unter Umständen andere Aufträge abgelehnt wurden.
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:
- bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
- bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 50 % der Auftragssumme
- bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme
Bei einer Rücknahme des Angebots von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme
fällig.
§5 Absagen aufgrund höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die
Stornogebühren
Ausnahme: Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Ein Nachweis (Original oder beglaubigte Kopie) binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme ist erforderlich.
§ 6 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin
bestimmen.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin
nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen,
Verkehrsstörungen etc.) Sabine Hofmann nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen
werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, kann kein Ersatz gestellt werden. Auch hierfür wird keine Haftung übernommen.
Die geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.
§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Stand 23.05.2018
Sabine Hofmann - Bahnhofstr.3 - 79843 Löffingen
|